Individuelle Beratung - Professionelle Vermittlung - Persönliche Betreuung
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Die Au pair Beschäftigung ist ein Rechtsverhältnis der besonderen Art. Sie ist rechtlich nicht vergleichbar mit einer Beschäftigung als Tagesmutter oder einer Haushaltshilfe. Au pairs unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.
Die Gastfamilie ist gemäß den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit (siehe auch Art. 10 des Europäischen Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung vom 24.11.1969) das Au Pair für den Fall von Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, sowie Unfall abzusichern.
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Wenn Ihr Au pair mobil sein soll, und ihr Auto benutzt, so sollten Sie über den Abschluss einer Vollkaskoversicherung nachdenken.
Wenn Ihr Au pair mobil sein soll, und ihr Auto benutzt, so sollten Sie über den Abschluss einer Vollkaskoversicherung nachdenken.
Bei den Versicherungspakten für Au pairs ist meistens eine Haftpflichtversicherung enthalten. Jedoch ist es häufig so, dass die Deckungssumme bei Schäden am Eigentum der Gastfamilie zu niedrig ist.
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