Individuelle Beratung - Professionelle Vermittlung - Persönliche Betreuung
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Stand: 01.01.2005
Der Inhalt des Au pair Programms des APS richtet sich nach den auf der Webseite veröffentlichten Informationen, sowie nach den Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeit. Die Gastfamilie erklärt mit Ihrer Anmeldung, die Merkblätter der Bundesanstalt für Arbeit Au Pair bei deutschen Gastfamilien erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben. Der Gastfamilie ist weiterhin bekannt, dass das Au pair Verhältnis, ein auf eine bestimmte Dauer befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art ist und nach Ablauf der vereinbarten Dauer, spätestens jedoch nach der gesetzlich vorgeschriebenen max. Aufenthaltsdauer von12 Monaten endet.
Die Tätigkeit des APS beschränkt sich auf:
3.1 Die Gastfamilie verpflichtet sich, das Au pair in die Familie aufzunehmen und es am täglichen Familienleben teilhaben zu lassen. Das Au pair wird an den täglichen Mahlzeiten beteiligt und erhält das gleiche Essen, wie die Familienmitglieder.
3.2 Die Gastfamilie bietet dem Au pair Unterkunft und Verpflegung und stellt ihm ein eigenes Zimmer zur Verfügung.
3.3 Die Gastfamilie zahlt dem Au pair ein monatliches Taschengeld i.H.v. derzeit 260 €.
3.4 Die Gastfamilie zahlt dem Au pair des weiteren einmalig einen Sprachkurs.
3.5 Das Au pair wird höchstens 30 Stunden die Woche in der Gastfamilie mithelfen. Gemäß den Vorschriften der Bundesagentur für Arbeit ist die tägliche Arbeitszeit im Allgemeinen auf 6 Stunden beschränkt.
3.6 Die Gastfamilie gewährt dem Au pair einem Aufenthalt von 12 Monaten 4 Wochen bezahlten Urlaub. Bei kürzeren Aufenthalten 2 Tage pro Monat. Auch während des Urlaubs bietet die Gastfamilie neben dem fortlaufenden Taschengeld weiterhin freie Unterkunft und Verpflegung.
3.7 Die Gastfamilie gewährt dem Au pair, gemäß Art. 8 Abs.3 des Europäischen Abkommens mindestens einen freien Tag pro Woche, wobei dieser freie Tag mindestens 1 mal im Monat auf einen Sonntag fällt.
3.8 Die Gastfamilie verpflichtet sich, eine Kranken- (inkl. Schwangerschaft/Geburt), Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Au pair abzuschließen, diese für den Zeitraum der Tätigkeit gültig ist. Die Versicherung ist bei dem Büro Dr. Walter GmbH, Schwanenweg 10, 53819 Neukirchen-Seelscheid abzuschließen.
3.9 Im Falle einer Erkrankung des Au pairs gewährleistet die Gastfamilie Unterkunft und Verpflegung, sowie die entsprechende Betreuung.
3.10 Die Gastfamilie hilft dem Au pair bei der Erledigung der Anmeldeformalitäten und trägt die entstehenden Kosten.
4.1 Eine Haftung des APS für Schäden der Gastfamilie, welche im Rahmen des Beschäftigungsvertrages mit dem Au pair entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
4.2 Bei der Auswahl von Bewerbern ist der APS auf die Angaben der jeweiligen Bewerber und Referenzgeber angewiesen. Diese Angaben werden von ausländischen Partner des Vermittlers, soweit die Situation dies erlaubt, auf Ihre Richtigkeit hin überprüft. Der APS kann gegenüber der Gastfamilie keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen übernehmen.
4.3 Wenn der APS durch seine Vermittlungstätigkeit, aus welchem Grund auch immer, einen Schaden der Gastfamilie verursacht, so haftet er nur für vorsätzlich verursachte Schäden.
5.1 Kostenloser Service:
5.2 Vermittlungsgebühren: Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
| Aufenthaltsdauer | Vermittlungsgebühr |
|---|---|
| 1 - 12 Monate | 550 Euro inkl. Mwst. |
| Sommer Au pair | 230 Euro inkl. Mwst. |
| Selbstgesuchtes Au pair | 200 Euro inkl. Mwst. |
Die Vermittlungsgebühr wird fällig, sobald der Au pair Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Vermittlungsgebühr um die Bezahlung einer Dienstleitung handelt. Diese wird dann fällig, wenn die Dienstleitung erbracht wurde und ist unabhängig davon, ob das Au pair Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt werden konnte.
5.3 Erstattung der Vermittlungsgebühr bei Nichteintreffen des Au pairs: Wenn das Au pair von der Vermittlung zurücktritt, oder nachweislich nicht in der Gastfamilie ankommt, so erstattet der APS Ihnen die volle Vermittlungsgebühr oder unterbreitet der Gastfamilie neue Vermittlungsvorschläge. Sollte keine neue Vermittlung möglich oder gewünscht sein, so werden die Gebühren erstattet.
5.4 Schadensersatz: Schadensersatzansprüche wegen Nichteintreffen oder des verspäteten Eintreffens des Au pairs können gegenüber dem APS nicht geltend gemacht werden.
Das Au pair Verhältnis ist ein befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art. Es endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, spätestens jedoch nach 12 Monaten. Während dieser Zeit kann das Beschäftigungsverhältnis nur im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet werden (Auflösungsvertrag). Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) möglich. Kündigen Gastfamilie oder das Au pair aus persönlichen Gründen, so ist dies dem APS unverzüglich, vor Ausspruch der Kündigung, mitzuteilen. Hier ist die 14-tägige Kündigungsfrist einzuhalten. Die Gastfamilie ist verpflichtet während dieser Zeit dem Au pair sämtliche Leistungen, einschließlich des Taschengeldes zu gewähren. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, eine Kopie ist dem APS zu übergeben.
Au pairs aus den EU Staaten oder aus dem ehemaligen Ostblock (Tschechien, Ungarn, Polen, Lettland, Estland, Slovakien, Slowenien, Littauen, Bulgarien) können durch die Gastfamilie zum Kennenlernen eingeladen werden. Die Kosten für die An- und Abreise des Au pairs, sowie die Unterkunft und Verpflegung während des Aufenthalts trägt die Gastfamilie. Es kann sich hierbei nur um einen Besuch handeln, da weder Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis vorliegt. Der Besuch dient lediglich dem Kennenlernen beider Parteien im Hinblick auf ein angestrebtes Au Pair Verhältnis.
Sollten wir Ihnen bereits ein Au pair in den letzten 2 Jahren vermittelt haben, so erhalten Sie bei der nächsten Vermittlung 15% Rabatt, sofern Sie bei der vorherigen Vermittlung mind. 300 € (zzgl. Mwst.) bezahlt haben. Ab der 4. Vermittlung gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 20%. Erhalten wir durch Ihre Empfehlung an eine Gastfamilie, für die wir bisher noch nicht tätig waren, einen neuen erfolgreichen Vermittlungsauftrag, so erhalten Sie bei der nächsten Vermittlung zusätzlich einen Rabatt von 5% auf die volle Vermittlungsgebühr.
Die Gastfamilie erklärt sich mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags damit einverstanden das Ihre persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlung an ausländische Partnerorganisationen und potentielle Au pairs (ggf. dessen gesetzliche Vertreter) weitergegeben werden. Weiterhin ist die Gastfamilie einverstanden, dass die Daten in unserem Büro erfasst und gespeichert werden. Adresse und Telefonnummer der Gastfamilie werden nur nach ausdrücklicher Ermächtigung dieser an andere Au pairs in Deutschland zum Zwecke der Kontaktaufnahme weitergegeben.
Die Gastfamilie erklärt insbesondere, durch den Vermittler darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein, dass eine Au pair Beschäftigung nur mit gültigen Au pair Visum und einer Arbeitserlaubnis möglich ist. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist gemäß § 404 StGB strafbar.
Die Gastfamilie erklärt die Richtlinien Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien und Au -pair bei deutschen Familien der Bundesagentur für Arbeit erhalten und gelesen zu haben.
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Rechtskraft der Bedingungen im übrigen nicht berührt.
12.3 Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben wirksam, wenn die Gastfamilie ein neues Au pair über den APS aufnimmt und kein anderer Vertrag geschlossen wird.
12.4 Als Gerichtsstand wird Kiel vereinbart.
12.5 Auf die Rechtskräftigkeit der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.